Privathaftpflicht Frankfurt am Main

 

Wie schnell kann es passieren in Frankfurt am Main: Sie haben beim Besuch des Nachbarn eine teure Vase heruntergerissen oder schlimmer noch, Sie sind Verursacher eines Verkehrsunfalls. Nach dem Schreck kommt bald die Quittung und Sie werden zur Kasse gebeten. Der Schaden kann oft mehrere Tausend Euro betragen. Da ist guter Rat teuer – doch keine Angst, die Privathaftpflicht hilft!

Eine Privathaftpflicht sollte in Frankfurt am Main jeder haben

Die Privathaftpflicht ist eine wichtige Versicherung, die in keinem Haushalt in Frankfurt am Main fehlen sollte. Gesetzt den Fall, Sie fügen einer außerhalb der Familie stehenden Person schuldhaft einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden zu, reguliert ihn die Privathaftpflicht in Frankfurt am Main. Dabei ist es egal, ob Sie unachtsam, pflichtvergessen und fahrlässig gehandelt haben. Außer bei Vorsatz springt Sie immer ein. Doch das ist nicht alles. Die Privathaftpflicht stellt auch eine Art Rechtsschutzversicherung dar, denn sie wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen Dritter in Frankfurt am Main ab. Und obwohl diese Versicherung unverzichtbar ist, sind es in Deutschland rund 15 Prozent der Haushalte, die auf sie verzichten. Fatalerweise sind das meist Geringverdiener oder Hartz IV-Empfänger, die Regressansprüche hart treffen würden. Bedenkt man, dass ein Schaden in die Tausende, ja sogar Millionen gehen kann, ist das unverständlich.

Was deckt eine Privathaftpflicht in Frankfurt am Main ab?

Im Grundversicherungsschutz deckt die Privathaftpflicht in Frankfurt am Main 3 Schadensbereiche ab.
Zum Ersten den weitläufigen Komplex der Sachschäden. Sie werden in Frankfurt am Main von der Privathaftpflicht am häufigsten reguliert. Konkret heißt dass, wenn Sie das Eigentum Fremder schädigen, ersetzt die Versicherung dem Geschädigten den Zeitwert der Sache (bitte beachten Sie: niemals den Neuwert).
Zweitens sind das von Ihnen verursachte Personenschäden. In diesem Rahmen übernimmt die Privathaftpflicht in Frankfurt am Main Bergungskosten, Behandlungs- und Heilkosten, Verdienstausfälle, Schmerzensgelder, Beerdigungskosten sowie Berufsunfähigkeitsrenten. Der dritte Bereich umfasst die sogenannten Vermögensschäden. Sollte jemand direkt oder indirekt durch Ihr Zutun in Frankfurt am Main einen finanziellen Verlust erleiden, ersetzt ihn die Privathaftpflicht in voller Höhe jedoch nur bis zum Betrag der vereinbarten Versicherungssumme.
Über den Grundversicherungsschutz hinaus bestehen außerdem weitere Optionen, Ihre Privathaftpflicht in Frankfurt am Main zu ergänzen. Welche das sind, müssen Sie entsprechend Ihrer Lebenssituation entscheiden. Wohnungsmietern sei hierbei besonders die Versicherung von Schäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten Sachen (Mietsachschäden) empfohlen.

Privathaftpflicht in Frankfurt am Main – Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Kosten

In Frankfurt am Main und anderswo zahlt die Privathaftpflicht Schäden maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme. Legen Sie diese nicht zu niedrig fest, damit Sie im Versicherungsfall nicht auf Schulden sitzen bleiben. Bedenken Sie, dass bei Personenschäden, einschließlich der Reha- und Folgekosten nicht selten Summen in Millionenhöhe anfallen, sollten 5 Millionen hier die untere Grenze sein. Selbstverständlich können Sie bei einer Privathaftpflicht in Frankfurt am Main auch eine Selbstbeteiligung bestimmen. Das bedeutet: Beläuft sich der Schadenersatz auf 1.000 Euro und Sie haben einen Selbstbehalt von 500 Euro festgelegt, müssen sie die Summe selbst tragen. Für nicht wenige stellt das jedoch eine hohe finanzielle Belastung dar, welche den kleinen Preisunterschied pro Jahr kaum rechtfertigt. Erkennen Sie den wertvollen und umfangreichen Schutz einer Privathaftpflicht in Frankfurt am Main. Bedenken Sie, welch immensen Druck sie Ihnen nach einem Schadensfall abnehmen kann. 30 bis 60 Euro dafür per anno sind gut investiertes Geld.