Betriebshaftpflicht für Unternehmen in Frankfurt am Main – Definition und Versicherungsschutz

 

Definition: Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht sichert Risiken im unternehmerischen Bereich ab. Zu den Versicherungsnehmern einer Betriebshaftpflichtversicherung zählen Gewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler und auch viele Soloselbstständige, die Frankfurt am Main als ihren Standort ausgewählt haben.

Zu den Merkmalen der Betriebshaftpflichtversicherung gehört der Schutz des Unternehmens vor Ansprüchen Dritter, die diese gegen das Unternehmen in Frankfurt am Main geltend machen können. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Schäden, für die der Inhaber des Betriebs verantwortlich ist. Die Betriebshaftpflicht tritt auch für Ansprüche ein, die Dritte gegen einen Mitarbeiter des Unternehmens geltend machen, wenn der Schaden bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit verursacht wurde.

Verlangt ein Geschädigter den Ersatz eines Schadens, der im privaten Bereich des Unternehmers in Frankfurt am Main entstanden ist, bietet die Betriebshaftpflicht keinen ausreichenden Schutz. Hierfür muss der Unternehmer Kontakt zu seiner Privathaftpflichtversicherung aufnehmen.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Betriebshaftpflicht für Unternehmen in Frankfurt am Main?

Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht erstreckt sich auf alle betrieblichen Aktivitäten, die im Rahmen des Unternehmens in Frankfurt am Main anfallen. Wo der Schaden in Frankfurt am Main entsteht, ist für die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes nicht relevant. Der Schaden kann in dem Unternehmen, beim Kunden oder an jedem anderen Ort entstehen. Mit der Betriebshaftpflicht sind Personenschäden, Sachschäden und die hieraus erwachsenden finanziellen Schäden abgedeckt. Außerdem nutzt die Betriebshaftpflicht dem Unternehmen in Frankfurt am Main, um unberechtigte Ansprüche Dritter gegen den eigenen Betrieb abzuwehren.

Für welche Schäden kommt die Betriebshaftpflicht in Frankfurt am Main nicht auf?

Die Betriebshaftpflicht in Frankfurt am Main tritt nur für die finanziellen Schäden ein, die infolge eines Sach- oder Personenschadens entstehen. Macht ein Kunde oder ein Auftraggeber einen echten Vermögensschaden gegen den Unternehmer in Frankfurt am Main geltend, kann dieser keinen Versicherungsschutz von seinem Unternehmen erwarten.

Gleiches gilt für die eigenen Schäden des Unternehmers. Die Betriebshaftpflicht wird nur aktiv, wenn ein Dritter einen Anspruch gegen das Unternehmen geltend macht.

Zum Leistungskatalog einer Betriebshaftpflicht gehört auch nicht der Ersatz eines Schadens, den der Unternehmer in Frankfurt am Main absichtlich herbeigeführt hat. Weiß der Handwerker z. B., dass er ein defektes Leitungsrohr in den Leitungsschacht einbaut, muss er für den nachfolgenden Wasserschaden mit seinen eigenen finanziellen Mitteln aufkommen.

Welche Unternehmen müssen eine Betriebshaftpflicht abschließen?

Zu den Unternehmen, die in Frankfurt oder Umgebung eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen müssen, zählen Ingenieure, Statiker, Entsorgungsfachbetriebe, Betreiber von Schießanlagen und Flugplatzbetreiber. Überdies sollten aber auch die anderen Unternehmen in Frankfurt am Main über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht nachdenken. Kommt es zu einem Schaden, sind die finanziellen Folgen für das Unternehmen in Frankfurt am Main nur schwer kalkulierbar. Neben möglichen Vermögensschäden wird der Unternehmer auch für Personenschäden in Regress genommen. Liquiditätsschwierigkeiten sind die unabwendbare Folge. Mit einer Betriebshaftpflicht in Frankfurt am Main kann dieses Risiko deutlich gemindert werden.

Abschließender Beispielfall zur Betriebshaftpflichtversicherung

Ein Soloselbstständiger in Frankfurt am Main sucht online nach Informationen, die er anschließend seinem Auftraggeber per E-Mail zukommen lässt. Der Soloselbstständige bemerkt nicht, dass er mit den Informationen auch einen Virus an den Auftraggeber verschickt. Dieser Virus richtet in dem anderen Unternehmen in Frankfurt am Main einen hohen beträchtlichen Schaden. Ohne die Betriebshaftpflicht kann der Soloselbstständige die finanziellen Folgen des Schadens kaum bewältigen.